Wie kann ich eine Reklamation einreichen oder mich beschweren?

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Wie kann ich eine Reklamation einreichen oder mich beschweren?

Wenn Sie Mängel am Wohnmobil bemerken oder ein Schaden entstanden ist und Sie Ihre Selbstbeteiligung erstattet bekommen möchten, können Sie eine Reklamation einreichen. Erfahren Sie hier, was Sie im Reklamationsfall beachten müssen.

Ein Unfall oder eine kleine Panne mit dem Wohnmobil ist ganz schön ärgerlich, keine Frage. Wenn Sie gut versichert sind und umsichtig reagieren, müssen Sie sich aber zumindest nicht um hohe Kosten sorgen. Denn dann können Sie im Anschluss an Ihre Reise einfach eine Reklamation einreichen.

Wie reagiere ich im Schadensfall, um später erfolgreich eine Reklamation einreichen zu können?

Damit Sie eine Reklamation oder Beschwerde später vollständig und erfolgreich einreichen können, ist es wichtig, dass Sie direkt reagieren, wenn der Schadensfall passiert.

Gemäß den Mietbedingungen sind Sie verpflichtet, bei Unfällen, Problemen mit dem Fahrzeug, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sofort den Vermieter zu kontaktieren. Dies gilt auch bei kleinen Schäden oder Problemen. Hierfür bieten die Vermieter einen kostenlosen Telefonservice. Die Nummer erhalten Sie beim Vermieter vor Ort bei der Übernahme des Wohnmobils. In der Regel verfügt jeder Vermieter über ein Netzwerk von landesweiten Vertragswerkstätten, an die er Sie dann verweisen kann.

Sollten Sie einen Unfall mit dem Wohnmobil haben, müssen Sie sich nicht nur beim Vermieter, sondern unbedingt auch bei der Polizei melden. Diese erstellt einen Polizeibericht, in dem die Namen der beteiligten Personen, die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und mögliche Zeugen vermerkt werden.

Richtig reagieren & Versicherungsschutz bewahren

Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Schritte beachten. Denn wenn Unfälle oder Pannen nicht korrekt gemeldet werden, besteht eventuell kein Versicherungsschutz mehr.

Bitte informieren Sie anschließend unbedingt auch CamperDays über den Schadensfall. So können wir den Fall korrekt dokumentieren und gegebenenfalls beim Wohnmobilanbieter Rückfragen stellen. Teilen Sie uns alle Einzelheiten eines Schadensereignisses – auch bei kleinen Schäden – schriftlich mit. Dazu zählen vor allem das Datum und die Zeit der telefonischen Schadensmeldung an den Vermieter sowie nach Möglichkeit der dortige Ansprechpartner. Sollten in den Mietbedingungen weitere Anweisungen für Schadensfälle enthalten sein, beachten Sie bitte auch diese.

Achtung vor Verzichts-Formularen!

Manche Vermieter legen ihren Kunden ein Formular vor, auf dem sie unterschreiben sollen, dass sie nach Rückgabe des Wohnmobils auf jegliche Ansprüche verzichten. Lehnen Sie ein solches Formular besser ab. Haben Sie es unterzeichnet, können wir im Schadensfall keinerlei Erstattung mehr für Sie erwirken!

Wie reiche ich meine Reklamation nach der Reise ein?

Reichen Sie Ihre Reklamationen, Beschwerden oder Schadensfälle so zeitnah wie möglich schriftlich per über unser . Damit wir die Reklamation schnell bearbeiten können, sollte die E-Mail folgende Informationen enthalten:

  • Ihre Buchungsnummer

  • Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen

  • ggf. Unterlagen vom Vermieter sowie den Polizeibericht

Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reklamation, Beschwerde oder Ihres Schadenfalls montags bis freitags (Feiertage ausgenommen) in der Regel innerhalb von 24 Stunden und teilt Ihnen den für Sie zuständigen Sachbearbeiter mit.

Anschließend holen wir bei jeder Meldung zuerst eine Stellungnahme des Vermieters vor Ort ein und treten dann in Ihrem Namen mit dem Vermieter in die Verhandlung über eine Rückerstattung. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Belange möglichst schnell zu klären. Da die Bearbeitung eines Falls aber auch von dem jeweiligen Vermieter abhängt, tragen wir keine Verantwortung für die Bearbeitungszeit. In selten Fällen kann sie leider auch mehrere Wochen betragen. Sobald wir den Fall mit dem Vermieter geklärt haben, geben wir Ihnen umgehend Bescheid.