Letztes Update: 25.03.2022
Wenn ihr ein Wohnmobil mieten möchtet, müsst ihr bei der Kostenplanung nicht nur die Mietkosten bedenken, sondern auch eine Kaution einplanen. Die Höhe der Kaution unterscheidet sich je nach Land, Vermieter und der abgeschlossenen Versicherung. In unserem Blog informieren wir euch darüber, was ihr bei der Wohnmobil-Kaution alles beachten müsst.
1. Wie wird die Kaution gezahlt?
Ganz egal, in welchem Land ihr ein Wohnmobil mieten möchtet – ohne eine Kaution, die ihr bei dem Vermieter zurücklegt, erhaltet ihr kein Wohnmobil. Die Kaution wird vor der Wohnmobilübergabe via EC- oder Kreditkarte bezahlt und nicht verzinst. Das Geld von der Kaution bekommt ihr dann innerhalb weniger Wochen nach der Rückgabe eures Campers zurückerstattet, wenn der Vermieter nichts zu beanstanden hat.
Einige wenige Anbieter ziehen die Summe der Kaution nicht ein, sondern reservieren den Betrag nur bei eurer Bank. Allerdings solltet ihr nicht darauf setzen und die benötigte Summe in euer Urlaubsbudget einplanen.
Gut zu wissen: Es gibt einige Vermieter in Deutschland, denen ihr die Kaution vorab überweisen müsst. Darauf werdet ihr aber bei eurer Buchung über CamperDays selbstverständlich hingewiesen.
2. Wie hoch ist die Wohnmobil-Kaution?
Die Höhe der Kaution setzt der jeweilige Wohnmobil-Vermieter fest. Wenn ihr zum Beispiel ein Premium-Paket mit einer besseren Versicherung bucht, müsst ihr in der Regel auch eine geringere Kaution hinterlegen. Die Preise können sich je nach Land stark unterscheiden. Eine Übersicht der meistgebuchten Länder haben wir hier für euch zusammengefasst:
Australien | bis 7.500 AUD |
Kanada | bis 7.500 CAD |
Namibia | bis 55.000 NAD |
Neuseeland | bis 7.500 NZD |
Südafrika | bis 53.000 ZAR |
USA | bis 1.000 USD |
Deutschland | bis 1.500 € |
Wichtig: Die Kaution kann nicht bar hinterlegt werden, sondern ausschließlich per Kreditkarte, teilweise auch per Debitkarte oder EC-Karte (in Europa). Davon ausgeschlossen sind Prepaid-Karten.
3. Wofür kann es bei der Rückgabe der Kaution Abzüge geben?
Sollte dem Vermieter bei der Wohnmobil-Rückgabe ein von euch verursachter Schaden am Fahrzeug auffallen, werden die anfallenden Kosten mit eurer Kaution verrechnet. Wenn der Camper so beschädigt ist, dass Reparaturen anfallen, wird zunächst die Höhe des Kostenvoranschlags von der Kaution abgezogen. Der Vermieter hat aber auch das Recht die gesamte Kaution einzubehalten, bis der endgültige Preis für die Reparaturen feststeht.
Unser Tipp: Nehmt euch bei der Abholung Zeit und dokumentiert per Foto oder Video eventuelle Schäden am Fahrzeug. Stellt außerdem sicher, dass die Schäden im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Dann kann euch nach nach der Rückgabe niemand vorwerfen, dass ihr die Schäden verursacht habt.
Weitere Abzüge kann es geben, wenn ihr euren Camper später als zur vereinbarten Zeit wieder zurückbringt. Informiert euch deshalb immer genau über die Abgabezeiten des jeweiligen Vermieters – zum Beispiel in den Mietbedingungen oder alternativ direkt an der Station bei der Abholung.
In der Regel bekommt ihr das Mietwohnmobil mit einem bereits gefüllten Tank übergeben. Mit demselben Füllstand solltet ihr das Fahrzeug auch wieder zurückgeben. Muss der Vermieter nachtanken, wird der Betrag in der Regel von eurer Wohnmobil-Kaution abgezogen. Dies gilt auch für anfallende Reinigungskosten, wenn der Camper nicht einwandfrei gereinigt wurde oder noch Toiletten entleert werden müssen.
Titelbild: 377570034 | © Pavel – stock.adobe.com
Kraterwandern in Island, ein Roadtrip durch sechs US-Staaten oder Oldtimer fahren auf Kuba: Ich durfte bereits viele faszinierende Orte dieser Welt entdecken. Mit dem Camper oder Mietwagen reise ich besonders gerne, denn kein Gefühl ist schöner als völlig flexibel unterwegs zu sein. Muss unbedingt mit in den Urlaub: tonnenweise Musik und mindestens ein gutes Buch.
21 Kommentare
Moin moin, wir haben einen kleinen Unfall und es ist auch etwas kaputt gegangen. Nun hat der Vermieter trotz Kautionsreduzierung auf 250€ dennoch eine Kaution von 1500€ zu Reiseantritt gefordert und nach Schadenseintritt in vollem Umfang einbehalten. Ist das rechtens? Danke!
Hallo PS,
nehmen Sie am besten Kontakt mit unserem Kundenservice unter booking@camperdays.de auf – vorausgesetzt Sie haben über CamperDays gebucht natürlich.
Viele Grüße
Julia von CamperDays
Bei der Rückgabe des Wohnmobils gab es nach Aussage des Vermieters keine Beanstandungen. Jetzt warten wir seit über 4 Wochen auf die Rückzahlung der 1.000 € Gibt es da eine Frist?
Hallo Christoph,
je nach Vermieter kann es leider vier bis sechs Wochen dauern bis die Kaution zurückerstattet wird (in seltenen Fällen sogar etwas länger). Wenn du über CamperDays gebucht hast, dann kontaktier gerne unseren Kundenservice. Unsere Mitarbeiter*innen werden sich dann mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Viele Grüße
Julia von CamperDays
Haben mit einem gemieteten Wohnmobil ein anderes Auto beschädigt. Am Wohnmobil ist nichts. Kann die Kaution einbehalten werden?
Hallo Sandra,
solch ein Schaden wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ob darüber hinaus noch eine Selbstbeteiligung anfällt, ist von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. Falls du dein Wohnmobil über CamperDays gebucht hast, kannst du gerne unseren Kundenservice kontaktieren (0221-56797-706), um Hilfe zu bekommen.
Viele Grüße
Julia von CamperDays
Unser Wohnwagenvermieter hat nach Abschluss eine Kaution von 1500EUR einbehalten. Im Urlaub hatten wir dann durch Unwetter einen Hagelschaden, nun will der Vermieter die Kaution verrechnen obwohl Schäden dieser Art über die Teilkasko voll abgedeckt sind. Ist das rechtlich zulässig?
Wird so eine Kaution für einen Vermieter zu einem freien “Sonderbonus” immer zu lasten des Mieters?
Hallo Otto,
es tut mir sehr leid, dass du solche negativen Erfahrungen im Rahmen deiner Camping-Reise machen musstest.
Elementarschäden werden in der Regel nicht von Wohnmobilvermietern abgesichert. Je nach Reiseland und Anbieter gibt es jedoch Einzelfälle, in denen sich die Absicherung über eine Premium-Versicherung inkludieren lässt. Details findest du in den jeweiligen Mietbedingungen auf unserer Webseite. Solltest du hierzu weitere Fragen haben (und das Wohnmobil über CamperDays gebucht haben), kannst du gerne unser Service-Team unter der 0221 56797 706 kontaktieren.
Viele Grüße und Alles Gute
Julia von CamperDays
Hallo
Wir sind mit dem gemieteten Wohnmobil oben am Alkoven an der Deckleiste angestoßen. Sah nicht schlimm aus. Der Vermieter meint nun es ist ein größerer Schaden den ein Gutachter anschauen muss. Die Kaution von 1500€ wurde einbehalten. Vollkasko mit 1000€ Selbstbeteiligung ist Mietvertrag ausgemacht. Was kann im schlimmsten Falle auf uns zu kommen?
Liebe Frau Schnitzenbaumer,
pauschal kann ich Ihnen hierzu leider keine Antwort geben und möchte keine Mutmaßungen anstellen. Die Kosten sind immer abhängig vom Schaden (der ja gerade vom Gutachter untersucht wird). Wenn Sie das Wohnmobil über CamperDays gebucht haben, kann ich Ihre Anfrage gerne an unseren Kundenservice weitergeben.
Viele Grüße
Julia von CamperDays
Hallo liebes Team,
für 2 kleine Kratzer außen gab es 2 Kostenvoranschläge. 600€ netto rund. Eine Reparartur wird nicht erfolgen. Darf der Vermieter die Summe brutto von unserer Kaution einbehalten? Oder darf er dies nur netto? Ist ein gewerblicher Vermieter.
Vielen Dank Sascha
Hallo,
wir haben im August/September ein Wohnmobil gemietet und hatten bei Rückgabe einen Steinschlag links in der Frontscheibe ausserhalb des Sichtbereiches. Uns wurden daraufhin 500€ von der Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung für die Teilkasko abgezogen. Ist dies rechtens? Muss der Vermieter und irgendwelche Belege zur Vefügung stellen oder kann er willkürlich die Kaution abziehen?
Gruß Susanne
Hallo Susanne,
je nach Vermieter gibt es unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Das lässt sich somit leider nicht pauschal beantworten. In den meisten Fällen haben Sie eine Versicherung mit Selbstbehalt. Dieser wird im Schadensfall einbehalten für die Reparatur. Grundsätzlich sollten Sie jedoch auf jeden Fall eine Abrechnung über den Schaden und die einbehaltene Kaution erhalten. Wenn Sie über CamperDays gebuchten haben, wenden Sie sich gerne an unser Service-Team unter service@camperdays.de. Die KollegInnen dort helfen Ihnen gerne weiter auch bei der Kommunikation mit dem Vermieter.
Viele Grüße
Julia von CamperDays
Hallo !
Muß ich den Übergabetag, der erst 14:30 h stattgefundenhat, voll bezahlen
Hallo,
tatsächlich ist es so, dass die Abholung des Wohnmobils in der Regel erst am Nachmittag erfolgt und Sie dennoch einen regulären Miettag bezahlen.
Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrer Buchung haben, erreichen Sie uns jederzeit unter 0221 16790 120.
Viele Grüße
Alex von CamperDays
Guten Abend,
wir hatten uns für die Osterferien ein Wohnmobil gemietet. Leider mussten wir durch einen Steinschlag die Reise abbrechen. Der Steinschlag wurde repariert und die Sebstbeteiligung von 150 € wurde von der Kaution abgezogen. Jetzt haben wir noch eine Abschlußrechnung bekommen, wo zusätzlich zu der Sebstbeteiligung auch noch Kosten für die Verbringungskosten von 125 € + MwSt. abgezogen werden. Kann man einfach so Verbringungkosten von der Kaution abziehen ?
Mit freundlichen Gruß
Hallo Herr Abele,
Ihre Frage kann ich leider nicht pauschal beantworten, da die Antwort vom Vermieter abhängt.
Gerne können Sie sich mit Ihrer Buchungsnummer direkt an die Kollegen vom Kundenservice wenden (0221/16790120).
Die können dann genau für Ihre Buchung herausfinden, ob die Zahlung gerechtfertigt war und wie Sie sich ggf in Zukunft dagegen absichern können.
Viele Grüße
Alex von CamperDays
Guten Tag,
wir haben uns einen Wohnwagen gemietet und haben diesen an der rechten Fahrzeugseite angefahren. Die Kaution in Höhe von 1000,00 Euro wurde durch die Vermietungsfirma einbehalten.
Es wurde weder ein Kostenvoranschlag für den Schaden erstellt, noch wurde der Schaden repariert. Aussage der Firma: Bei Schäden an der Wohnwagenverkleidung müsste die komplette Seitenwand getauscht werden und ein Ausfall von zwei Wochen würde entstehen. Da dies unverhältnismäßig ist, wird der Schaden nicht repariert und lediglich die Kaution einbehalten. Ist dies Rechtens?
Hallo Brey,
bei Schäden am Miet-Wohnmobil kommt es immer darauf an, welche Versicherung Sie beim Vermieter vor Ort bzw. bei Ihrem Reiseveranstalter gebucht haben. Welche Schäden genau versichert sind, kommt immer auf den jeweiligen Anbieter an. Wenden Sie sich am besten an Ihren Reiseveranstalter oder werfen Sie selbst noch einmal einen Blick in die Mietbedingungen. Dort steht, wann die Versicherung greift.
Sollten Sie bei uns gebucht haben, können Sie uns gerne Ihre Buchungsnummer an service@camperdays.de schicken. Dann prüfen wir Ihren spezifischen Schadensfall direkt.
Viele Grüße
Alex von CamperDays
Hallo, uns ist bei einem gemieteten Wohnmobil die Trittstufe ( elektrisch) beim einsteigen abgebrochen. Die Elektrik funktioniert einwandfrei, an der rechten Seite Halterung abgebrochen.
Wer kommt für die Kosten auf? Von Kaution? Oder ist das einfach Abnutzung?
Gruß
Hallo Frau Blechschmidt,
bei Schäden empfehlen wir immer, möglichst sofort den Vermieter zu kontaktieren und diesem den Schaden zu beschreiben. Er entscheidet dann meist, ob der Schaden direkt repariert werden muss oder nicht. Wer für die Kosten aufkommt, hängt von den Bedingungen ab, denen Sie bei der Buchung zugestimmt haben. Wie hoch die Kosten ausfallen, kann pauschal leider nicht beantwortet werden. Haben Sie das Wohnmobil über CamperDays gebucht? Dann können Sie sich gerne an unseren Kundendienst wenden (0800 334 334 344 oder service@camperdays.de). Andernfalls sollten Sie sich mit Ihrem Vermieter und/oder Reiseveranstalter in Verbindung setzen.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen!
Viele Grüße
Dimi von CamperDays