Bestimmt seid ihr hier gelandet, weil ihr euch fragt, welchen Führerschein ihr für ein Wohnmobil eigentlich braucht. Wir machen es kurz und schmerzlos: Generell dürft ihr mit eurem Führerschein der Klasse B jedes Wohnmobil unter 3,5 Tonnen fahren. Welchen Führerschein ihr für größere Fahrzeuge braucht und in welchen Ländern ihr einen Internationalen Führerschein beantragen müsst, erfahrt ihr in unserem Blogbeitrag.
1. Darf ich mit dem Führerschein der Klasse B Wohnmobil fahren?
Die gute Nachricht zuerst: Ja, man kann! Fast alle Camper und Wohnmobile, die ihr auf CamperDays buchen könnt, dürft ihr mit dem normalen Führerschein der Klasse B (aktuelle Entsprechung für den PKW-Führerschein der Klasse 3) fahren. In Nordamerika, Australien, Neuseeland, Südafrika und Namibia ist es sogar egal, wenn das Wohnmobil ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen hat – selbst richtig große Wohnmobile dürft ihr mit dem normalen Führerschein mieten.
In Deutschland und den anderen Eu-Staaten wird das Ganze etwas strenger gehandhabt. Seit der Führerschein-Harmonisierung in den EU-Staaten, wurde die Führerscheinklasse 3 in mehrere einzelne Klassen aufgespalten:
- Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat, darf Wohnmobile bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen fahren.
- Wenn euer Führerschein nach 1999 ausgestellt wurde, dürft ihr mit der B-Klasse nur Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren. Wollt ihr ein größeres Wohnmobil fahren, benötigt ihr die Fahrerlaubnis Klasse C1. Damit dürft ihr nämlich Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren.
2. Mindestdauer für den Besitz des Führerscheins
Wenn ihr Fahranfängerin oder Fahranfänger seid, solltet ihr bei der Wohnmobil-Buchung unbedingt einen Blick in die Mietbedingungen werfen. Dort steht nämlich, wie lange ihr schon in Besitz des Führerscheins sein müsst. Das kann je nach Vermieter und Wohnmobiltyp völlig unterschiedlich sein. Oft sind ein bis zwei Jahre Führerscheinbesitz vorgeschrieben.
🚐 Lesetipp: Altersgrenzen beim Wohnmobil: Wie alt muss ich sein, um einen Camper zu mieten?
Hinzu kommt bei vielen Vermietern, dass ihr mindestens 21 Jahre alt sein müsst, um ein Wohnmobil mieten zu dürfen. Aber keine Sorge, auch hier gibt es Ausnahmen: Manche Vermieter, wie zum Beispiel roadsurfer oder Jucy, bieten Campervans an, die ihr teilweise schon ab 18 mieten dürft.
3. Wo brauche ich den Internationalen Führerschein?
Innerhalb der EU reicht der deutsche Führerschein in der Regel völlig aus und selbst in Kanada und den USA wollen viele Wohnmobil-Vermieter keinen Internationalen Führerschein sehen. Es gibt allerdings Ausnahmen, schaut also vorsichtshalber in die Mietbedingungen!
Anders sieht es in Australien, Neuseeland, Südafrika und Namibia aus: Hier ist der Internationale Führerschein Pflicht. Das Dokument könnt ihr euch ganz einfach an allen lokalen Führerscheinstellen gegen eine Gebühr von 16 Euro ausstellen lassen. Bringt dafür folgendes mit:
- biometrisches Passfoto
- deutscher Original-Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
Kümmert euch am besten schon einige Wochen vor dem Urlaub um den Internationalen Führerschein, denn nicht immer könnt ihr das Dokument direkt mitnehmen. Das gilt vor allem für euch, wenn ihr noch den älteren Papier-Führerschein besitzt. Den müsst ihr nämlich erst einmal gegen einen Kartenführerschein austauschen. Gut zu wissen: Nach Ausstellung ist der Internationale Führerschein für drei Jahre gültig, danach muss er erneuert werden. Der Internationale Führerschein ist übrigens nur in Kombination mit dem deutschen Führerschein gültig. Also: Packt den deutschen Führerschein trotzdem mit ein!
4. Überblick: Welchen Führerschein brauche ich wo fürs Wohnmobil?
Land | Führerscheinklasse | Internationaler Führerschein | Mindestdauer Führerscheinbesitz |
Europa | B bis 3,5 t; C1 bis 7,5 t | nein | oft 1 Jahr |
USA | B | empfohlen | oft 1 Jahr |
Kanada | B | empfohlen | oft 1 Jahr |
Australien | B | Pflicht | oft 2 Jahre |
Neuseeland | B | Pflicht | oft 2 Jahre |
Südafrika | B | Pflicht | oft 1 Jahr |
Namibia | B | Pflicht | oft 1 Jahr |
Costa Rica | B | empfohlen | oft 1 Jahr |
Japan | B | wird nicht anerkannt, jap. Übersetzung nötig | oft 1 Jahr |
Titelbildquelle: #401646279 | Urheber: © BublikHaus – stock.adobe.com
Kraterwandern in Island, ein Roadtrip durch sechs US-Staaten oder Oldtimer fahren auf Kuba: Ich durfte bereits viele faszinierende Orte dieser Welt entdecken. Mit dem Camper oder Mietwagen reise ich besonders gerne, denn kein Gefühl ist schöner als völlig flexibel unterwegs zu sein. Muss unbedingt mit in den Urlaub: tonnenweise Musik und mindestens ein gutes Buch.
3 Kommentare
Danke für den informativen Artikel. Wenn man schon vor dem Beitritt in die Fahrschule, weiß, was man später für Fahrzeuge fahren möchte, kann man sich beim Fahrlehrer in der Fahrschule über die einzelnen Klassen informieren. Nichtsdestotrotz gehört dieses Wissen im Regelfall zur Pflichtlektüre in einer Fahrschule.
Hallo,
auf der Suche nach der Antwort, ob ich mit meiner FE-Klasse B (1999) Kraftfahrzeuge in Neuseeland über 3,5 Tonnen fahren darf, bin ich über Ihrern Eintrag gestolpert. Was mich zunächst erfreute, machte mich nach weiteren Recherchen allerdings stutzig; “In… Neuseeland kann man mit dem ganz normalen Führerschein der Klasse B (Klasse 3) alle Wohnmobile, Camper und Alkoven unabhängig von ihrem Gewicht fahren….” ist aus meiner Sicht nicht korrekt. Warum? Weil Klasse B (bis 3,5 Tonnen) nicht Klasse 3 (bis 7,5 Tonnen) ist. Mit Erneuerung der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.01.1999 wurde Klasse 3 in Klasse B (bis 3,5 Tonnen) und Klasse C1 (3,5 – 7,5 Tonnen) aufgeteilt. Legt man diese Tatsache nun im Kontext des § 29 (1) Fahrerlaubnisverordnung aus; “Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen…” und geht davon aus, dass Neuseeland einen ähnlichen Grundsatz im Rechtsgefüge verfolgt; “As the holder of a valid and current overseas driver licence, you are considered to hold a New Zealand driver licence of a class that allows you to drive the motor vehicles you are allowed to drive under your overseas licence…” (http://www.nzta.govt.nz/driver-licences/new-residents-and-visitors/driving-on-nz-roads/), komme ich zu dem Schluss, dass ich mit FE-Klasse B aus 1999 EBEN KEINE Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Neuseeland führen darf! Die Tatsache, dass einige Vermieter diesen Umstand unberücksichtigt lassen, wiegt den Reisenden in die trügerische Sicherheit, er dürfe mit Klasse B aus 1999 ein Wohnmobil mit 4 Tonnen fahren. Dies könnte bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle jedoch ein böses erwachen geben, wenn der Beamte vor Ort ein Fahren ohne Fahrerlaubnis annimmt.
Ich würde Sie um erneute Prüfung des Berichts bitten.
Mit freundlichem Gruß
Michael K.
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis! Wir haben mit den Veranstaltern gesprochen, mit denen wir zusammenarbeiten. Wir können keine Rechtsberatung anbieten, möchten Sie aber gerne über die Ergebnisse unserer Rückfragen informieren.
Die Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass die Anmietung von Wohnmobilen mit über 3,5 Tonnen auch mit Führerschein-Klasse B einwandfrei funktioniert. Weiterhin haben uns alle Veranstalter, mit denen wir zusammenarbeiten, informiert, dass bei Herausgabe des Wohnmobils auch uneingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Dies gilt auch für die deutsche Zusatzversicherung, welche wir unseren Kunden anbieten. Da sich die Veranstalter grundsätzlich schon aus Haftungsgründen immer an den gesetzlichen Regelungen orientieren und uns auch kein Fall bekannt ist, in dem es Probleme gab, gehen wir derzeit davon aus, dass die Anmietung weiterhin zulässig ist.
Ich hoffe, wir konnten ein wenig mehr Klarheit in das Thema bringen!
Viele Grüße
Dimi
von CamperDays