Panne oder Unfall mit dem Mietwohnmobil – Was tun?

von Julia
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Camper hat eine Panne auf einer Bergstraße

Ein Camping-Urlaub soll Spaß machen und euch jede Menge schöne Erinnerungen bescheren. Aber was tun, wenn ein Unfallschaden am Wohnmobil entsteht? Wir zeigen euch, wie ihr im Falle einer Panne oder eines Unfalls handelt und was nach dem Urlaub zu erledigen ist.

Wen müsst ihr bei einem Unfall oder einer Panne mit dem Mietwohnmobil informieren?

Schild auf der Straße zeigt an, was bei einem Ufall zu tun ist

Im Falle eines Unfalls heißt es: Warndreieck aufstellen und Polizei informieren © fotoak80 - stock.adobe.com


Nach einem Unfall mit dem Mietwohnmobil solltet ihr auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen. Gerade wenn Personen- oder Sachschaden entstanden sind, müssen die Beamtinnen und Beamten vor Ort den Unfall aufnehmen und einen polizeilichen Bericht anfertigen. Es ist besonders wichtig, dass ihr davon eine Kopie anfordert, da euer Vermieter und deren Versicherer diesen Unfallbericht benötigen, um den Schaden zu regulieren. Achtet darauf, dass der Bericht die Namen, Anschriften und amtliche Kennzeichen aller am Unfall Beteiligten, sowie der Zeugen enthält.

Als Nächstes solltet ihr unbedingt euren Vermieter kontaktieren, ihn über den Unfall informieren und nach dem weiteren Vorgehen fragen. In der Regel bekommt ihr bei der Übernahme eures Wohnmobils eine 24h-Notfall-Hotline mitgeteilt, über die ihr euren Vermieter kontaktieren könnt. Manche Vermieter geben euch bei der Fahrzeugübernahme außerdem ein Schadensprotokoll, welches ihr im Fall eines Unfalls ausfüllen müsst.

Wenn ihr eine private Zusatzversicherung abgeschlossen habt, lohnt es sich außerdem, eure Versicherer zu informieren. Je nach Art der Versicherung kann das Versicherungsunternehmen euch bei Transport- und Rechtsfragen beistehen.

Was tun bei einer Panne?
Bei einer Panne mit eurem Wohnmobil müsst ihr unbedingt euren Vermieter informieren. Dieser kann euch bei der weiteren Vorgehensweise helfen und wird eure Fragen beantworten. Je nach Art der Panne werdet ihr zum Beispiel an eine Werkstatt verwiesen oder bekommt vielleicht ein Ersatz-Fahrzeug. Auch bei geringfügigen Problemen solltet ihr den Vermieter informieren, da sonst der Versicherungsschutz erlischt und kein Anspruch auf eine mögliche Entschädigung besteht.

Wer bezahlt bei einem Unfall oder einer Panne?

Ob eure Versicherung den Unfall-Schaden abdeckt oder nicht, hängt von der Art des Unfalls und der Schuldfrage ab. Unfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Verkehrsverstöße entstehen, werden nicht von der Versicherung übernommen. Schäden an Privatgegenständen können nicht durch die Wohnmobil-Versicherung abgedeckt werden. Dafür könnt ihr aber privat eine Camping-Versicherung abschließen.

Achtet bei Auslandsreisen immer besonders auf die Höhe der gesetzlichen Haftpflichtversicherung. In manchen Ländern ist sie so niedrig, dass ihr nach einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden auf horrenden Kosten sitzen bleibt. In solchen Fällen lohnt es sich, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für euer Urlaubsland abzuschließen. Wenn ihr euer Wohnmobil über CamperDays bucht, erhaltet ihr für die Länder Nordamerika, Südafrika und Namibia kostenfrei eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von 2 Millionen Euro.

Die Selbstbeteiligung bei einem Schadenfall variiert je nach Vermieter und Versicherung, die ihr abgeschlossen habt. Unabhängig von der Schuldfrage, behält euer Vermieter bei einem Unfall die Höhe der Selbstbeteiligung von der Kaution ein. Diese Kosten werden euch erstattet, wenn der für den Vermieter entstandene Schaden vom Unfallgegner oder dessen Versicherung ausgezahlt wird.

Premium-Versicherung
Jedes Angebot auf CamperDays beinhaltet immer eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Wenn ihr eine Premium-Versicherung hinzubucht, wird bei einigen Vermietern die Höhe der Sebstbeteiligung deutlich reduziert. Ob eine Premium-Versicherung für euch sinnvoll ist, hängt immer vom Vermieter und Reiseland ab. Mehr Infos zu dem Thema findet ihr hier.

Was passiert, wenn bei einer Panne Reparaturen nötig sind?

Panne mit dem Camper in Namibia
 
Wenn ihr mit dem Mietwohnnmobil eine Panne habt, dürft ihr in der Regel notwendige Reparaturen auch ohne die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters durchführen. Das ist aber nur bis zu einer einer bestimmten Summe möglich, die sich je nach Land unterscheidet. Lest die Mietbedingungen eures Anbieters gründlich durch, da es auch von Anbieter zu Anbieter Unterschiede geben kann.

Überschreitet der Betrag für die Reperaturen die vorgegebene Höhe, müsst ihr in jedem Fall zuerst den Vermieter informieren und eine ausdrückliche Erlaubnis einholen. Ansonsten ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen.

Bewahrt die Belege für alle Reparaturen und Ersatzteile unbedingt auf und legt sie dem Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs vor. Ohne Belege kann der Vermieter euch nämlich keine Kosten zurückerstatten. Nicht erstattet werden Reparaturkosten an der Inneneinrichtung, also: Kühlschrank, Klimaanlage, Mikrowelle, Wasserpumpe, Toilette/Dusche, GPS, Radio etc.

Verbotene Gebiete?
Alle Wohnmobil-Anbieter haben in den Vertragsbedingungen bestimmte Gebiete und Straßen aufgelistet, die ihr mit eurem Camper nicht bereisen dürft. Dazu zählen auch alle nicht geteerten und nicht zugelassene Straßen, Forststraßen und andere nicht öffentliche Straßen (ausgenommen sind Allradfahrzeuge). Haltet euch unbedingt daran! Habt ihr eine Panne in einem ausdrücklich untersagtem Fahrgebiet, müsst ihr die Kosten für Reparaturen, das Abschleppen des Campers und dessen Rückführung selbst tragen.

Wann bekomme ich ein Ersatzfahrzeug?

Ist der Schaden nach einer Panne oder einem Unfall mit dem Mietwohnmobil so groß, dass er nicht innerhalb kürzester Zeit behoben werden kann, bekommt ihr in der Regel ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug gestellt. Sollten alle Wohnmobile eures Vermieters ausgebucht sein, behalten es sich die meisten Anbieter vor, euch die Kosten für die verbleibenden Tage zu erstatten.

Falls ihr weitere Fragen zum Thema Unfall oder Panne mit dem Miet-Wohnmobil habt, helfen euch unsere Kollegen und Kolleginnen vom Kundenservice gerne weiter. Ihr erreicht uns kostenlos unter der Telefonnummer 0221-56797-706.

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Titelbild: #218952745 | Urheber: © Tomasz Zajda – stock.adobe.com

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