PDF Download der AGB von CamperDays
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für CamperDays
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen gemeinsam mit den Buchungsdetails zum ausgewählten Angebot und den besonderen Mietbedingungen des ausgewählten Wohnmobilanbieters die vertragliche Grundlage zwischen dem Kunden und CamperDays für alle Anmietungen von Wohnmobilen über die Internetseite www.camperdays.de sowie die Telefonhotline dar. Sofern die Buchungsdetails oder besonderen Mietbedingungen Regelungen enthalten, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen der Buchungsdetails und besonderen Mietbedingungen vor.
CamperDays selbst verfügt nicht über einen eigenen Fahrzeugpark, sondern tritt als Agentur für unterschiedliche Wohnmobilanbieter auf. Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt durch den jeweiligen Wohnmobilanbieter sowie dessen lokale Vertragspartner. Für welchen Wohnmobilanbieter die Vermietung erfolgt, ist sowohl in den Buchungsdetails, als auch in den besonderen Mietbedingungen spezifiziert. CamperDays ist insoweit berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit hier im Internet unter www.camperdays.de eingesehen, ausgedruckt oder gespeichert werden.
Das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. CamperDays behält sich vor, Anfragen von Unternehmen abzulehnen.
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (sowie Buchungsdetails oder besonderen Mietbedingungen) von CamperDays. Abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGB des Kunden werden nicht Gegenstand des Vertrages.
Für die vorliegende vertragliche Beziehung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Miete beweglicher Gegenstände, soweit in den nachfolgenden Regelungen keine besonderen Bestimmungen enthalten sind. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet CamperDays nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag (insbesondere die §§ 651 ff. BGB) finden keine Anwendung. Der Kunde führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
Vertragsschluss
Über die Internetseite www.camperdays.de kann zunächst ein Produktvergleich der Angebote unterschiedlicher Wohnmobilanbieter durchgeführt werden. CamperDays gewährleistet nicht, sämtliche am Markt befindlichen Wohnmobilanbieter in den Produktvergleich einzubeziehen. Das Ranking der Suchergebnisse erfolgt grundsätzlich auf Basis des Preises (günstigstes Angebot zuerst). CamperDays ermöglicht es Wohnmobilanbieter nicht, durch Zahlungen ein verbessertes Ranking zu erhalten. Eine Übersicht über alle in den Preisvergleich einbezogenen Anbieter findet sich auf folgender Seite: https://www.camperdays.de/vermieter.html. CamperDays weist darauf hin, dass es sich bei den Wohnmobilanbietern, deren Angebote über den Produktvergleich gefunden werden können, ausschließlich um Unternehmen handelt. CamperDays ermöglicht keine Buchung bei privaten Anbietern. Keiner der Anbieter ist ein mit CamperDays im Sinne des § 15 AktG verbundenes Unternehmen. CamperDays wird für die Wohnmobilanbieter nicht im Rahmen der Erfüllung deren Leistungspflichten (insbesondere der Bereitstellung des Fahrzeugs) tätig.
Im Anschluss an den Preisvergleich hat der Kunde die Möglichkeit, eine Buchungsanfrage für eine Wohnmobilanmietung an CamperDays zu übersenden. Mit Ausfüllen der Formularfelder und Abschluss des Buchungsvorgangs übersendet der Kunde CamperDays ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Wohnmobilmietvertrags. Er verpflichtet sich dabei wahrheitsgemäße Angaben zu machen – insbesondere in Bezug auf seine Identität (Name und Anschrift) und die Zahl der Nutzer (alle Mitreisende inkl. Kinder). Weiterhin hat der Kunde die Möglichkeit eine unverbindliche Anfrage für jedes angezeigte Fahrzeug an CamperDays zu stellen. Mit Ausfüllen der Formularfelder, Akzeptanz der CamperDays AGB und Abschluss des Anfragevorgangs übersendet der Kunde CamperDays eine Anfrage für ein unverbindliches Angebot. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten gespeichert werden, sodass CamperDays ihm per E-Mail oder Telefon ein unverbindliches Angebot für das gewünschte Fahrzeug sowie eine einmalige Erinnerung unterbreiten kann. Das Angebot ist unverbindlich.
Der Mietvertrag kommt erst mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch CamperDays (via E-Mail) zustande. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung erhält der Kunde den Anspruch auf ein Wohnmobil für die bei Buchung angegebene Zahl der Nutzer (alle Mitreisende inkl. Kinder), in der gebuchten Fahrzeugkategorie, soweit gemäß Ziffer III. die Stellung eines Ersatzfahrzeuges zulässig ist. CamperDays weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht spezifische Fahrzeuge, sondern Fahrzeugkategorien gebucht werden. Verbindlich ist alleine die bestätigte Fahrzeugkategorie. Ein Anspruch auf einen spezifischen Grundriss oder auf spezifische Maße von Fahrzeug oder Ausstattung besteht nicht. Verbindlich sind alleine Fahrzeugkategorie, Gewichtsklasse, Anzahl der Schlafplätze, Getriebeart und Betankung (Diesel oder Benzin). Soweit die Buchungsdetails ergänzende Beschreibungen enthalten, sind diese nicht rechtsverbindlich. Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, vor oder nach der Buchung bestimmte Ausstattungsmerkmale anzufragen. Sofern diese von CamperDays schriftlich (per E-Mail) bestätigt werden, sind sie rechtsverbindlich vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übersendete Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und CamperDays und den Wohnmobilanbieter, bei dem die Buchung erfolgt ist, auf eventuelle Unrichtigkeiten hinzuweisen. Ein verspäteter Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen kann nicht berücksichtigt werden und berechtigt insbesondere nicht zum Rücktritt.
Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde vor Ort (an der Abholstation) zu zahlende Zusatzleistungen auswählen. Diese Zusatzleistungen werden nicht Bestandteil des Vertrags zwischen CamperDays und dem Kunden. Im Hinblick auf die Zusatzleistungen wird CamperDays vom Kunden beauftragt, einen Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Wohnmobilanbieter, bzw. der Abholstation zu vermitteln. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Bestätigung durch den Wohnmobilanbieter bzw. die Abholstation zu Stande. CamperDays ist berechtigt, die Bestätigung an den Kunden zu versenden. Der Kunde hat ferner im Rahmen des Buchungsvorgangs die Möglichkeit, unverbindliche Zusatzwünsche zur Buchung zu äußern. Diese Zusatzwünsche werden nur dann verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von CamperDays bestätigt werden (vgl. dazu auch Ziffer 2.2).
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde von CamperDays per E-Mail einen Voucher. Alleine mit der Buchungsbestätigung aber ohne Vorlage des Vouchers kann die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert werden. CamperDays möchte verhindern, dass es beim Erhalt des Vouchers zu Problemen kommt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach der Buchung den Voucher oder eine Information, dass die Buchung nicht bestätigt werden konnte, per E-Mail erhält, verpflichtet sich der Kunde, CamperDays über diesen Umstand in Kenntnis zu setzen, um sicherzustellen, dass die Übertragung ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den Voucher auszudrucken und bei der Abholung des Fahrzeugs vorzulegen.
Für den Fall, dass CamperDays die Buchung nicht innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail bestätigt, entfällt die Bindung des Kunden an die verbindliche Anfrage.
Der Kunde ist bei der Anmietung im Ausland selber verpflichtet die Einreisevoraussetzungen (wie z.B. Visum, Gültigkeit des Ausweisdokuments) und Voraussetzungen für den Nachweis der Fahrberechtigung (z.B. internationaler Führerschein) zu prüfen. Vor dem Hintergrund der globalen Pandemie COVID-19 können insbesondere die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs behördlichen oder operationalen Vorgaben unterliegen. Kunden sollten sich rechtzeitig bei dem Wohnmobilanbieter über die COVID-19 Hygiene-/Zugangsregelungen bei Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs informieren.
Fahrzeug und Ersatzfahrzeug
Die Reservierung des gemieteten Fahrzeugs gilt nur für die Fahrzeuggruppe, nicht für einen bestimmten Fahrzeugtyp. Die in den Mietbedingungen angegebenen Fahrzeugangaben beschreiben ein Durchschnittsfahrzeug dieser Fahrzeuggruppe, nicht das Fahrzeug, das dem Kunden übergeben wird. Es kann insbesondere bei der Fahrzeuglänge (+/- bis zu 1,5m) und bei den Maßen des Bettes zu Abweichungen kommen. Sofern der Kunde bestimmte Mindestmaße (z.B. beim Bett) oder Höchstmaße (z.B. beim Fahrzeug wegen Beschränkungen auf Fähren oder Campingplätzen) benötigt, können diese nur nach schriftlicher Rückbestätigung durch CamperDays zugesichert werden. Es wird empfohlen entsprechende Anfrage vor der Buchung zu stellen.
Soweit in den besonderen Vertragsbedingungen keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt im Falle fehlender Verfügbarkeit folgendes: Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behalten sich CamperDays sowie der Wohnmobilanbieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Mietkosten. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Kunden zerstört wird oder absehbar ist, dass die Nutzung infolge einer Beschädigung, die der Kunde nicht zu vertreten hat, unangemessen lange unmöglich sein wird. Eine Kündigung des Kunden nach § 543 Abs.2 Nr. 1 BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich oder wird durch den Kunden verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Kunden. Da CamperDays auf den Tagesbestand an Mietwagen beim Wohnmobilanbieter keinen Einfluss hat, empfiehlt CamperDays dem Kunden in jedem Fall bei Fähr- oder Platzreservierungen ein Ticket für die größte Fahrzeugkategorie zu buchen. Soweit wichtige berechtigte Interessen des Kunden (wie beispielsweise die Anmietung von Stellplätzen für Fahrzeuge mit beschränkten Ausmaßen) entgegenstehen, kann er die Annahme eines Fahrzeugs einer größeren Fahrzeugkategorie als vertragsgemäße Leistung ablehnen. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden und steht auch kein vergleichbares oder größeres Fahrzeug zur Verfügung, behalten sich CamperDays sowie der Wohnmobilanbieter das Recht vor, dem Kunden eine kleine Fahrzeugkategorie anzubieten. Akzeptiert der Kunde ein verfügbares Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie, erstattet CamperDays bzw. der Wohnmobilanbieter im Auftrag von CamperDays die sich ergebende Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien.
Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Kunden zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Kunde zu vertreten hat, können CamperDays und der Wohnmobilanbieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Kunden nach § 543 Abs.2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zusätzlich können Zusatzkosten wegen Ausfall (Liegekosten) entstehen.
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und insbesondere bei intensiver Nutzung den Zustand regelmäßig zu kontrollieren. CamperDays macht darauf aufmerksam, dass sich die Nutzung eines Wohnmobils grundlegend von der Nutzung eines PKW unterscheidet. So sind im Regelfall häufigere Kontrollen von Motoröl und Reifendruck erforderlich. Je nach Fahrzeugtyp und Nutzungsart können tägliche Kontrollen notwendig sein. So kann insbesondere bei Fahrzeugen mit Allradantrieb (4wd) die Abnutzung der Reifen so stark sein, dass ein Austausch während der Mietdauer notwendig wird. Der Kunde verpflichtet sich daher insbesondere, den Reifendruck und die Profilstärke regelmäßig zu kontrollieren, Grenzwerte beim Wohnmobilanbieter zu erfragen und diesen rechtzeitig vor Erreichen der Grenzwerte zu kontaktieren, um ggf. den Austausch der Reifen zu organisieren.
Soweit bei Angeboten das Alter des Fahrzeugs angegeben ist, ist damit regelmäßig der Zeitraum gemeint, wie lange sich das Fahrzeug bereits in der Vermietung befindet.
Nutzungsdauer
Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug für die vertraglich vereinbarte Dauer zu nutzen. Er ist verpflichtet, sich vorab über die Abhol- und Rückgabezeiten (insbesondere Öffnungszeiten und Ruhetage/Feiertage der Stationen) zu informieren. Eine spätere Abholung oder frühere Rückgabe des Fahrzeugs ist im Einzelfall möglich, muss aber vom Kunden individuell angefragt und vom Wohnmobilanbieter schriftlich bestätigt werden.
Soweit die Angaben im Rahmen des Buchungsprozesses oder die besonderen Mietbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, zählt der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe jeweils als ein Miettag.
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Wohnmobilanbieters möglich. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von CamperDays grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung.
Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Rückgabestation zurück, ist CamperDays berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des gültigen Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von CamperDays bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Kunde in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge.
In Bezug auf die Übergabe- und Rückgabezeiten ist zu beachten, dass diese beispielsweise von typischen Check-In Zeiten in Hotels abweichen können. So kann, je nach Wohnmobilanbieter eine Übergabe ggf. erst am späten Nachmittag erfolgen und eine Rückgabe muss am Vormittag erfolgen. Dem Kunden wird empfohlen, vor seiner Reiseplanung die Mietbedingungen aufmerksam zu lesen und sich ggf. Übergabe- und Rückgabezeiten von CamperDays vorab schriftlich bestätigen zu lassen.
Zahlung
Der Mietpreis wird in den Buchungsdetails ausgewiesen. Unabhängig vom Land der Anmietung wird der Preis in Euro ausgewiesen. Weitere Kosten wie beispielsweise Zusatzgebühren, Betriebs- und Kraftstoffkosten (Benzin, Diesel, AdBlue, Gas, Öl, Elektrizität u.a.), Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder, lokale Steuern und Entgelte für lokal gebuchte Zusatzleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen vom Kunden vor Ort (ggf. in Landeswährung) beglichen werden. Sofern im Rahmen der Buchung vor Ort zu zahlende Zusatzleistungen hinzugebucht werden, sind diese grundsätzlich im Mietpreis nicht enthalten und müssen vor Ort bezahlt werden. Es handelt sich um Leistungen, die auf einem separaten Vertrag zwischen Kunden und Wohnmobilanbieter beruhen (vgl. Ziffer II.3). In wenigen Fällen bittet der Wohnmobilanbieter CamperDays die Zusatzleistung ebenfalls einzuziehen. In diesem Fall wird die Zusatzleistung in der Buchungsbestätigung separat mit aufgelistet und es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass diese bereits zusätzlich um Mietpreis CamperDays überwiesen wurde.
Die Zahlung des Mietpreises kann nur per Kreditkarte (Mastercard und Visa), SEPA-Lastchrift oder per Rechnung erfolgen. Die Wahl des Zahlungsmittels erfolgt durch den Kunden im Rahmen der Buchung und kann im Nachhinein vom Kunden nicht einseitig geändert werden.
Bei Zahling per Kreditkarte wird mit der Übersendung der Buchungsbestätigung die bei der Buchung angegebene Kreditkarte belastet. Die Absendung der Buchung gilt als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Schlägt die Belastung der Kreditkarte fehl, ist CamperDays berechtigt entweder dem Kunden eine Rechnung zu übersenden oder vom Vertrag zurückzutreten.
Wird im Buchungsprozess die Zahlungsart SEPA-Lastschrift ausgewählt, wird der Buchungsbetrag vorläufig blockiert und innerhalb von drei Werktagen abgebucht. Der Kunde erhält eine E-Mail des Zahlungsanbieters Stripe, dass die Zahlung eingeleitet wurde. Die Absendung der Buchung gilt als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag von dem betreffenden Konto mittels Lastschrift bei dem Kreditinstitut einzuziehen. Schlägt die Belastung der Kreditkarte fehl, ist CamperDays berechtigt entweder dem Kunden eine Rechnung zu übersenden oder vom Vertrag zurückzutreten.
Zusätzlich bietet CamperDays die Möglichkeit per Rechnung zu bezahlen. Nachdem die Buchungsanfrage durch den Wohnmobilanbieter bestätigt wurde, verschickt CamperDays eine Rechnung mit einer Zahlungsaufforderung zu dem in der Rechnung genannten Datum. Erfolgt bis zu dem genannten Datum kein Zahlungseingang, befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug. CamperDays behält sich das Recht vor, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten oder die Buchung zu stornieren. Es finden die Stornobedingungen dieser AGB bzw. der besonderen Mietbedingungen Anwendung. Bei kurzfristigen Buchungen behält sich CamperDays vor, nur die Zahlung per Kreditkarte zu akzeptieren.
Sofern die Kreditkartenzahlung nicht erfolgt (beispielsweise aufgrund fehlendem Verfügungsrahmen oder Verweigerung der Zahlung durch das ausgebende Institut), ist CamperDays nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die Buchung zu stornieren. Es finden die Stornobedingungen dieser AGB bzw. der besonderen Mietbedingungen Anwendung.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz. CamperDays ist berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, es sei denn der Kunde weist nach, dass CamperDays kein oder ein geringerer Aufwand und / oder Schaden entstanden ist. Wird bei Verzug des Kunden die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zur Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift erforderlich, so hat der Kunde innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. CamperDays behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
Der Kunde verpflichtet sich, CamperDays eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Daneben verpflichtet sich der Kunde, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern CamperDays an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadensfällen des Fahrers.
CamperDays weist darauf hin, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten, soweit es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass im Tourismusbereich Leistungen teilweise der Margenbesteuerung unterliegen und eine Umsatzsteuer ggf. nicht separat ausgewiesen wird.
Besondere Bedingungen für Rabattgutscheine
Soll ein Gutschein, der im Rahmen einer der Gutscheinaktionen von CamperDays ausgegeben wurde, bei einer Buchung eingelöst werden, gelten zusätzlich – ggf. abweichend von den Bestimmungen dieser AGB – die folgenden Sonderbestimmungen:
Der Gutschein kann nur für zukünftige Buchungen eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung für eine bereits bestehende Buchung ist nicht möglich. Gutscheine können nicht für eine Buchung eingelöst werden, die bereits im Rahmen einer Rabattaktion rabattiert wurde. Der erste Tag der Anmietung (Datum der Fahrzeugübernahme) muss innerhalb des auf dem Gutschein angegebenen Gültigkeitszeitraums liegen. Pro Buchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Ein Gutschein kann nicht für mehrere Buchungen verwendet werden – insbesondere kann er nicht auf mehrere Buchungen aufgeteilt werden. Ein Gutschein kann nur für eine Buchung eingelöst werden. Sofern auf dem Gutschein kein Mindestbuchungswert angegeben ist, kann der Gutschein für eine Buchung verwendet werden, bei der der Wert der Buchung höher, gleich oder niedriger als der auf dem Gutschein angegebene Wert ist. Wird dieser Gutschein zur Bezahlung einer Buchung verwendet, deren Wert unter dem Wert des Gutscheins liegt, verfällt der Restbetrag. Dieser Restbetrag kann nicht ausgezahlt werden. Ist auf dem Gutschein ein Mindestbuchungswert angegeben, kann der Gutschein nur für eine Buchung eingelöst werden, deren Wert höher oder gleich dem Mindestbuchungswert des Gutscheins ist. Wenn die gewünschte Buchung ausnahmsweise nicht bestätigt wird, bleibt der Gutschein unverändert.
Rücktritt / Stornierung / Umbuchung
Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen – anders als bei Pauschalreiseverträgen – nicht vorgesehen ist.
Einige der Wohnmobilanbieter sehen jedoch ein vertragliches Rücktrittsrecht vor. Sofern dies angeboten wird, ist dies in den besonderen Mietbedingungen erwähnt. CamperDays weist darauf hin, dass im Falle einer Stornierung meist nur ein prozentualer Teil des Mietpreises (in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung) erlassen und der Restbetrag als Stornierungsgebühr einbehalten wird. Bei kurzfristigen Stornierungen wird häufig der gesamte Mietpreis fällig. Details sind in den Mietbedingungen spezifiziert. Es steht dem Kunden jederzeit frei, den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger ausgefallen ist, als die angesetzte Stornierungsgebühr. Wir weisen auf folgenden wichtigen Punkt hin: Eine Stornierung gilt erst dann, wenn sie uns erreicht hat (siehe dazu auch Zeitpunkt des Eingangs). Wir werden Ihnen nach Erhalt der Stornierung diese schriftlich bestätigen. Falls Sie von uns keine Bestätigung erhalten, kann es sein, dass uns Ihre Stornierung nicht erreicht hat (beispielsweise aufgrund eines Tippfehlers beim Versenden Ihrer E-mail). Bitte kontaktieren Sie uns dann, um sich über den Eingang Ihrer Stornierung zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, den Stornierungswunsch schriftlich (per E-Mail) zu übermitteln. Als Zeitpunkt ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Eingangs beim Wohnmobilanbieter entscheidend, da das Rücktrittsrecht von diesem gewährt wird. Dazu wird CamperDays die Stornierungsanfrage des Kunden nach Eingang an den Wohnmobilanbieter weitersenden. Um eine Weiterleitung zu ermöglichen ist zunächst aber der Zugang während der Öffnungszeiten Mo - Fr von 9:00 - 17:00 Uhr deutscher Zeit außerhalb von Feiertagen) bei CamperDays erforderlich. Erfolgt der Eingang außerhalb der Öffnungszeiten wird als Eingangszeitpunkt Mo - Fr von 9:00 - 17:00 Uhr am nächsten Werktag fingiert. Nach Eingang wird CamperDays den Stornierungswunsch an den Wohnmobilanbieter übersenden. In Bezug auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Wohnmobilanbieter ist zu berücksichtigen, dass dieser nur während der Betriebszeiten des Wohnmobilanbieters, der sich möglicherweise in einer anderen Zeitzone befindet, erfolgt. Es wird daher empfohlen, die Stornierung mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu übersenden. Zur Absicherung des Stornorisikos sollte der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung in Erwägung gezogen werden.
Umbuchungen sind nicht garantiert möglich. Es ist vielmehr eine Ermessensentscheidung der Wohnmobilanbieter. Bis 14 Tage vor Abholung wird CamperDays auf eine entsprechende Anfrage des Kunden hin jedoch versuchen, mit dem jeweiligen Wohnmobilanbieter die Möglichkeit einer Umbuchung zu eruieren und den Kunden zunächst über die Bedingungen einer Umbuchung (insbesondere eventuelle Gebühren und Zuzahlungen) zu informieren. Sofern der Kunde den Bedingungen zustimmt, stellt dies ein Angebot zur Vertragsänderung dar. Sofern CamperDays dies annimmt, wird dem Kunden eine neue Buchungsbestätigung und ein neuer Voucher zugeschickt. Darüber hinaus wird ggf. die Kreditkarte mit den vereinbarten Gebühren und Zuzahlungen belastet oder eine Rechnung übersendet. Es kann erforderlich sein, dass der Kunde seine Kreditkartendaten noch einmal angibt.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht. Wir weisen unter Bezug auf die Pflicht gemäß Art. 246 § 1 Abs.3 Nr. 1 EGBGB darauf hin, dass insbesondere kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht, da die Ausnahmeregelung des § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB eingreift.
Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) an der im Vertrag benannten Wohnmobilstation zu übernehmen und zurück zu geben (vgl. dazu auch oben Ziffer IV).
Bei Fahrzeugübergabe sind ein Reisepass und Führerschein im Original vorzulegen. Die Anforderungen an das Mindestalter des Fahrers sowie ggf. Dauer des Besitzes einer gültigen Fahrerlaubnis unterscheiden sich bei den unterschiedlichen Wohnmobilanbietern und sind daher in den besonderen Mietbedingungen geregelt, die ebenfalls Gegenstand des Vertrages werden. Sofern dort keine Anforderungen spezifiziert sind, gelten folgende Mindestanforderungen: Der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und über ein im Land der Anmietung sowie ggf. Durchreise mit dem Fahrzeug für die Fahrzeuggröße gültige Fahrerlaubnis verfügen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die bei der Buchung über CamperDays angegeben wurden, dies bestätigt wurde und diese die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Fahrer vor Ort in den Mietvertrag eingetragen werden, da dies eine Voraussetzung für die Zulässigkeit weiterer Fahrer ist. CamperDays weist darauf hin, dass in vielen Fällen der Besitz eines internationalen Führerscheins zwingend notwendig ist.
Eine Vorlage eines gültigen Führerscheins durch den Kunden und/oder den/die Fahrer bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Kunden. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der Führerschein vorgelegt werden, ist CamperDays berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer VI. Anwendung.
Der Kunde verpflichtet sich, gemeinsam mit dem Wohnmobilanbieter/der Vermietstation bei der Fahrzeugübernahme das Mietfahrzeug auf seinen vertragsgemäßen, schadensfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und ggf. Umwelt-/Mautplakette hin zu überprüfen. Die durch den Kunden festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind vor Fahrtantritt gegenüber dem Wohnmobilanbieter/der Vermietstation anzuzeigen und werden durch diese auf dem Übergabeprotokoll vermerkt. Der Kunde hat sich in eigener Verantwortung, insbesondere hinsichtlich seiner Haftung bei Verlust von Ausstattung oder Schäden am Fahrzeug, vom Zustand des Fahrzeugs und der Übereinstimmung mit der Checkliste gründlich zu überzeugen. Durch seine Unterschrift erkennt er den protokollierten und vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Auch bei Rückgabe des Fahrzeugs wird ein Protokoll erstellt. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages.
Soweit in den besonderen Mietbedingungen keine abweichende Regelung getroffen wird, verpflichtet sich der Kunde, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vollgetankt, unbeschädigt, von innen (und gegebenenfalls außen) gereinigt und in protokolliertem Zustand (lt. Übergabeprotokoll) an der vertraglich vereinbarten Station zurückzugeben.
Sofern die besonderen Mietbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, gilt bei einer Übergabe eines nicht gereinigten Fahrzeugs folgendes: Hat der Kunde bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und/oder nicht gereinigt, wird eine Pauschale von je 130 € fällig. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Kunden unbenommen. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe innen nicht oder ungenügend gereinigt, werden darüber hinaus die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten, mindestens jedoch 200 € berechnet. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Kunden unbenommen.
Sofern der Kunde vor Ort gegenüber dem Wohnmobilanbieter/der Vermietstation erklärt, dass er keine Ansprüche wegen Mängeln geltend machen wird, gilt diese Erklärung auch in der Beziehung zwischen Kunden und CamperDays. Hintergrund ist der Umstand, dass wenn der Kunde eine solche Erklärung abgibt und nach seiner Rückkehr gleichwohl Gewährleistungsansprüche gegenüber CamperDays geltend macht, CamperDays die Möglichkeit genommen ist, diese gegenüber dem Wohnmobilanbieter/der Vermietstation geltend zu machen, da diese sich auf die Verzichtserklärung des Kunden berufen. Sofern der Kunde Ansprüche (gegenüber CamperDays oder dem Wohnmobilanbieter/der Vermietstation) geltend machen will, empfiehlt CamperDays ausdrücklich, auf die Abgabe von Verzichtserklärungen zu verzichten.
Zahlt der Wohnmobilanbieter/die Vermietstation dem Kunden eine Ausgleichszahlung oder kompensiert sie Mängel durch Verzicht auf die Geltendmachung von Forderungen oder Upgrades/Zusatzleistungen, finden diese Zahlungen/Kompensationen in Bezug auf den gleichen Mangel auch auf Forderungen des Kunden gegen CamperDays Anwendung.
Kaution
Die Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme grundsätzlich mittels Kreditkarte (Visa oder Mastercard) geleistet werden. In seltenen Fällen kann die Kaution auch nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von CamperDays mittels EC-Karte hinterlegt werden. CamperDays steht für entsprechende Anfragen zur Verfügung.
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abholung des Fahrzeugs über die genaue Höhe der Kaution und die Zahlungsmodalitäten zu informieren und sicherzustellen, dass die Kreditkarte über eine ausreichende Deckung verfolgt. CamperDays weist ausdrücklich darauf hin, dass die Abholstationen oft keine Debit-Karten akzeptieren, obwohl diese umgangssprachlich teilweise auch als Kreditkarten bezeichnet werden. Auch sog. „Prepaid-Kreditkarten“ werden in der Regel nicht akzeptiert. Bei der Zahlung mittels Kreditkarte ist zu beachten, dass dazu ggf. die Geheimnummer erforderlich ist und eventuell Kreditkartengebühren anfallen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Kaution in Landeswährung geleistet wird und es in der Zeit zwischen Leistung der Kaution und Rückerstattung zu Währungsschwankungen kommen kann. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Vermietstation und ggf. das die Karte ausgebende Institut sowohl für Abbuchungen, als auch für Rückerstattungen teilweise Kreditkartengebühren in Rechnung stellen. Diese Gebühren werden nicht von CamperDays erstattet. Der Wohnmobilanbieter/die Vermietstation ist ohne Kaution nicht verpflichtet, das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist der Wohnmobilanbieter berechtigt, im Falle eines Schadensereignisses während der Mietzeit eine weitere Kaution zu verlangen.
Bei ordnungsgemäßer (insbesondere unbeschädigt und rechtzeitig) und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs wird nach erfolgter Endabrechnung die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzkosten (wie beispielsweise Reinigungskosten, Betankungskosten, Kosten der Behebung von Schäden) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Kunden zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Wohnmobilanbieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Wohnmobilanbieter das Recht, die Kaution einzubehalten. Wenn die Forderungen aus dem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Schlägt die Belastung der Kreditkarte fehl, ist CamperDays berechtigt entweder dem Kunden eine Rechnung zu übersenden oder vom Vertrag zurückzutreten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge der durch den Kunden schuldhaft verursachten Schadensfälle (bis max. zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt) und Ordnungswidrigkeiten und Strafgelder des Kunden einschließlich der dem Kunden zuzurechnenden Folgekosten (insbesondere Abschleppkosten).
Versicherung
Im Hinblick auf die Versicherungen gelten die in den Buchungsbedingungen und besonderen Mietbedingungen spezifizierten Bedingungen.
Sofern die Anmietung im Ausland erfolgt, ist zu berücksichtigen, dass der landesspezifische Versicherungsschutz ggf. im Hinblick auf Umfang und vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Schäden von deutschen Standards abweicht. So wird teilweise die Haftung für bestimmte Fahrzeugteile (z.B. Unterboden) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Buchung über den Umfang des Versicherungsschutzes zu informieren und sich vor Übergabe des Wohnmobils mit den lokalen Bedingungen (zu denen auch die Straßenverkehrsvorschriften gehören) vertraut zu machen.
Verhalten bei Unfall
Soweit in den besonderen Mietbedingungen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, gelten folgende Verhaltensweisen bei Unfall: Der Kunde / Fahrer hat nach einem Unfall oder bei einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und CamperDays sowie die Vermietstation zu verständigen. Der Kunde /Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Das strafrechtlich sanktionierte Verbot des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne von § 142 Strafgesetzbuch-StGB ist zu beachten. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Kunde dies gegenüber CamperDays sowie der Vermietstation nachzuweisen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Kunde CamperDays sowie der Vermietstation unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadensereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich CamperDays sowie der Vermietstation mitzuteilen.
Verhalten bei Schadensfall oder beim Auftreten eines Mangels
Soweit in den besonderen Mietbedingungen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, gelten folgende Verhaltensweisen bei einem Schaden oder Mangel (nachfolgend gemeinsam Schaden) wie beispielsweise einem Defekt an der Toilette oder Wassereintritt bei Regen. Weder CamperDays noch der Wohnmobilanbieter können den Schaden beheben, wenn keine Anzeige erfolgt. Die Wohnmobilanbieter geben regelmäßig eine Telefonnummer an, über die Schadensereignisse gemeldet werden können. Der Kunde verpflichtet sich, sich bei Auftreten eines Schadens (auch bei geringfügigen Schäden) unverzüglich telefonisch mit dem Wohnmobilanbieter in Verbindung zu setzen und den Schaden zu melden. Zur Dokumentation und zur Ermöglichung von Rückfragen beim Wohnmobilanbieter verpflichtet sich der Kunde darüber hinaus, CamperDays unverzüglich über alle Einzelheiten des Schadensereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren und dabei auch Datum und Zeit der telefonischen Schadensmeldung und wenn möglich Ansprechpartner beim Wohnmobilanbieter anzugeben. Sollte nicht innerhalb von 48h nach Schadensmeldung eine Lösung zwischen dem Kunden und dem Wohnmobilanbieter erreicht worden sein, verpflichtet sich der Kunde, CamperDays darüber in Kenntnis zu setzen. Soweit die Mietbedingungen weitere Anweisungen für Schadensfälle enthalten, sind diese einzuhalten. CamperDays weist darauf hin, dass die Wohnmobilanbieter oft mit bestimmten Werkstätten zusammenarbeiten und den Kunden bei einem Defekt oder Schaden auffordern werden, die eine solche Werkstatt aufzusuchen, selbst wenn es im näheren Umfeld andere Werkstätten gibt. Je nach Land und Landesteil (beispielsweise Outback in Australien), können dadurch längere Anfahrten erforderlich sein.
Haftung von CamperDays und dem Wohnmobilanbieter
CamperDays haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung von CamperDays bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, CamperDays hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern von CamperDays, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von CamperDays. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von CamperDays oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch CamperDays, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen. CamperDays übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen/ vergessen werden.
Insbesondere bei der Anmietung im Ausland kann die Haftung des Wohnmobilanbieters weiteren Einschränkungen unterliegen, die häufig auch in den besonderen Mietbedingungen aufgenommen sind.
CamperDays kann keine Garantie für die Verfügbarkeit von Wohnmobilen zum Zeitpunkt der Buchung geben. Erst mit der Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Kunden wird daher empfohlen ggf. geplante weitere separate Buchungen bei Hotels oder Fluggesellschaften erst nach der Bestätigung der Buchungsanfrage vorzunehmen.
Haftung des Kunden
Sofern die besonderen Buchungsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, haftet der Kunde CamperDays für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und darüber hinausgehende Schäden von CamperDays und dem Wohnmobilanbieter aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit der Kunde den Schaden oder Verlust zu vertreten hat, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern eine Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vereinbart wurde, gilt dies nicht für vom Kunden vorsätzlich verursachte Schäden. In diesem Fall haftet der Kunde in voller Schadenshöhe. Gleiches gilt, wenn der Kunde eine Verletzung im Hinblick auf die Angaben zu Mindestalter des Fahrers, zur Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe sowie Verhalten bei Unfall oder Schadensfall geregelten Vertragspflichten vorsätzlich begeht. In diesen Fällen haftet der Kunde in voller Schadenhöhe für alle von ihm zu vertretenden Schäden.
Für Schäden am Fahrzeug oder an Dritten durch die mitgeführten Tiere haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorgaben.
Erfolgt die Anmietung durch mehrere Kunden, haften diese als Gesamtschuldner.
Der Kunde verpflichtet sich, CamperDays sowie den Wohnmobilanbieter im Hinblick auf alle während der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen.
Obliegenheiten des Kunden
Das Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen – nur vom Kunden selbst bzw. den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Kunde muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Wohnmobilanbieter kann vor einer Herausgabe des Wohnmobils die Vorlage des Originalführerscheins und/oder Personalausweises verlangen.
Der Kunde verpflichtet sich, vor Überlassung des Fahrzeugs an einen anderen Fahrer zu prüfen, dass dieser bei der Übergabe des Mietwagens ordnungsgemäß in den Mietvertrag aufgenommen wurde, sich im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen/gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Weiterhin hat der Kunde die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der vertraglichen Regelungen zur Anmietung (insbesondere der besonderen Mietbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Versicherungsschutz) zu informieren und die Fahrzeugführung von seiner Zustimmung abhängig machen.
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (insbesondere die regelmäßige Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendruckes, ausschließliche Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Sofern ein Lenkradschloss vorhanden ist, muss dies beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Kunde hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung kann zu einem Entfallen oder zur Einschränkung des Versicherungsschutzes führen.
Folgende Aktivitäten sind ohne schriftliche Sondergenehmigung untersagt: Die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen Gefahrstoffen, bzw. Stoffen, die eine Gefahr für das Fahrzeug oder die Passagiere darstellen, Begehung oder Beteiligung an Zollverstößen oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; die Weitervermietung , Weitergabe oder Leihe; gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; Fahrschulübungen, Geländefahrten; Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenem Gelände.
Fahrten in oder in der unmittelbaren Nähe zu Kriegsgebieten sind unzulässig. Fahrten in ein anderes Land als dem, in dem die Abholstation liegt, sind nur zulässig, wenn eine schriftliche Genehmigung von CamperDays vorliegt oder die besonderen Mietbedingungen eine entsprechende Berechtigung enthalten. Sofern eine Fahrt über Landesgrenzen hinweg zulässig ist, muss sich der Kunde über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer eigenständig informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einhalten. CamperDays weist darauf hin, dass bei Fahrten mit Fähren und Schiffen der Versicherungsschutz für Wasserschäden teilweise eingeschränkt ist.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen, dürfen vom Kunden bis zu einer Höhe von 75 € ohne vorherige Genehmigung bei CamperDays oder der Vermietstation bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Eine schriftliche Schadensmeldung ist gleichwohl erforderlich. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von CamperDays oder dem Wohnmobilanbieter in Auftrag gegeben werden. Die Erstattung der dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Wohnmobilanbieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, und sofern der Kunde nicht für den der Reparatur zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Mietbedingungen entsprechend haftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austauschteile/Altteile erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Kunde die Pflicht, die Austauschteile/Altteile der Vermietstation vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar ist.
Der Kunde darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen.
Der Kunde ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. CamperDays weist darauf hin, dass einige lokale Vermietstationen auch das Wechseln von Reifen nur eingeschränkt zulassen. Der Kunde wird insofern auf die Mietbedingungen verwiesen.
Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CamperDays und nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Kunden zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit- und Einreisebestimmungen ist der Kunde verantwortlich. Die Mitnahme von Tieren kann zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht, oder Tierhaare/-ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein CamperDays oder dem Wohnmobilanbieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des Kunden.
In dem Fahrzeug dürfen sich grundsätzlich nur volljährige Personen aufhalten. Die Mitnahme von Kindern ist nur unter Beachtung der landesspezifischen Regelungen (insbesondere der Pflicht zur Nutzung von Kindersitzen) nur dann zulässig, wenn dies in den Mietbedingungen ausdrücklich erlaubt wird oder CamperDays dies schriftlich bestätigt. Sofern der Kunde das Fahrzeug mit Kindern nutzen möchte, ist er verpflichtet, vor einer Buchungsanfrage zu prüfen, ob dies zulässig ist. CamperDays steht für entsprechende Anfragen zur Verfügung.
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Für CamperDays ist es selbstverständlich, dass personenbezogene Daten vertraulich behandelt werden und dabei alle einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzrechts berücksichtigt werden. Im Folgenden wird erläutert, welche Daten im Rahmen der Buchung verarbeitet werden. Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen willigt der Kunde in die Speicherung und Nutzung der Daten in dem im Folgenden dargelegten Umfang ein.
Alle im Rahmen der Buchung eingegebenen persönlichen Informationen werden mindestens mit einer 128-bit SSL Verschlüsselungsmethode übermittelt.
Im Rahmen der Mietwagenbuchung werden folgende Daten erhoben und gespeichert: Anrede, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kreditkartennummer und Ablaufdatum. Diese Daten werden von CamperDays nur insoweit an Dritte weitergeben, als dies zur Abwicklung der Buchung und des Forderungseinzugs, zur Kommunikation mit dem Kunden sowie für den Online Check-In notwendig ist. An den Wohnmobilanbieter werden folgenden personenbezogene Daten übertragen: Anrede, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Bei Online-Buchungen wird die IP-Adresse zur Missbrauchsverhinderung gespeichert. Die E-Mail Adresse des Kunden ist für den Buchungsvorgang von großer Bedeutung, da die gesamte Korrespondenz papierlos abwickelt wird.
Sofern die Buchung bestätigt wird, erhalten Sie nach Absendung der Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail übersandt. Diese E-Mail ist besonders wichtig, da sie alle Buchungsunterlagen und die Rechnung enthält.
Sollten im Rahmen der Bearbeitung der Buchung Rückfragen auftreten, wird der Kunde zunächst per E-Mail angeschrieben und nur in dringenden Fällen per Telefon kontaktiert.
Sofern für die Buchung ein Online-Checkin möglich ist, werden wir Kunden per E-Mail auf die Möglichkeit hinweisen.
Zur Verbesserung des Services informiert CamperDays ausgewählte Kunden einige Zeit nach Rückgabe des Mietwagens über besondere Aktionen per E-Mail. Wenn der Kunde nicht möchte, dass nach Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail korrespondiert wird, kann er dem jederzeit widersprechen. Es fallen keine Kosten außer den Übertragungskosten gemäß Basistarif an. Dies kann durch Nutzung des Abmeldelinks oder durch Versenden einer E-Mail mit der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse an service@camperdays.de versendet werden.
Verantwortliche Stelle:
CamperDays GmbH,
Holzmarkt 2a,
50676 Köln,
DeutschlandDer Kunde kann jederzeit schriftlich Auskunft zu den über ihn gespeicherte Daten verlangen. Die Anfrage ist an folgende Anschrift zu richten: CamperDays GmbH, Holzmarkt 2a, 50676 Köln, Deutschland. Sollten die gespeicherten Daten fehlerhaft sein, kann auf gleichem Wege eine Berichtigung beantragt werden.
Darüber hinaus können kann die Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch nachträglich schriftlich oder per E-Mail für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an: CamperDays GmbH, Holzmarkt 2a, 50676 Köln oder per E-Mail: datenschutz@camperdays.de.
Urheberrecht
Alle auf diesem Internet-Angebot verwendeten Texte und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Veröffentlichung sind nur mit Genehmigung erlaubt.
CamperDays behält sich das Recht vor, die Website jederzeit zu ändern.
Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksam gewordene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Erfüllungsort ist der Sitz der vereinbarten Abholstation.
Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
Für den zwischen CamperDays und dem Kunden zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Vorrangig gelten die Bestimmungen der Buchungsdetails, sodann der besonderen Mietbedingungen, der allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend und hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen.
Ergo / ERV Versicherung
Camperdays bietet den Kunden als besonderen Service an, zusätzlich zum Vertrag mit dem Wohnmobilanbieter eine Versicherung mit der ERGO Reiseversicherung AG, Rosenheimer Str. 116, 81669 München zu vermitteln. CamperDays weist darauf hin, dass der Versicherungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und der ERGO Reiseversicherung AG zustande kommt. Ansprüche aus der Versicherung sind unmittelbar gegenüber der ERGO Reiseversicherung AG geltend zu machen. Wichtige Aspekte wie Leistungsumfang und Bedingungen der Inanspruchnahme sind in den Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung AG enthalten, die im Rahmen der Buchung abrufbar sind und vom Kunden mit Anklicken der Checkbox zur Inanspruchnahme der Versicherung sowie dem Abschluss der Buchung angenommen werden. CamperDays weist darauf hin, dass der Versicherungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und der Europäischen Reiseversicherung AG zustande kommt. Ansprüche aus der Versicherung sind unmittelbar gegenüber der Europäischen Reiseversicherung AG geltend zu machen. Wichtige Aspekte wie Leistungsumfang und Bedingungen der Inanspruchnahme sind in den Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG enthalten, die im Rahmen der Buchung abrufbar sind und vom Kunden mit Anklicken der Checkbox zur Inanspruchnahme der Versicherung sowie dem Abschluss der Buchung angenommen werden. CamperDays weist darauf hin, dass vorliegend nicht ermittelt werden kann, ob der Kunde den angebotenen Versicherungsschutz benötigt. Dies ist unter anderem davon abhängig, über welchen Versicherungsschutz der Kunde bereits verfügt. Es ist daher Aufgabe des Kunden zu überprüfen, ob er die angebotene Versicherung benötigt.
CamperDays macht darauf aufmerksam, dass zur Inanspruchnahme der Versicherung bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die in den Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung AG spezifiziert sind. Der Kunde ist für deren Einhaltung verantwortlich. Der Versicherungsvertrag zwischen dem Kunden und der ERGO Reiseversicherung AG kommt erst dann zustande, wenn der Mietvertrag über den Mietwagen vom Wohnmobilanbieter bestätigt wurde und darüber hinaus von der ERGO Reiseversicherung AG das Angebot zum Abschluss der Versicherung angenommen wird. Das Entgelt wird nach einer Bestätigung durch die ERGO Reiseversicherung AG direkt vom Kunden an CamperDays gezahlt. Die Versicherungspolice sowie die Versicherungsbedingungen werden dem Kunden entweder direkt von der ERGO Reiseversicherung AG oder CamperDays übersendet. Die Versicherungsbedingungen sind auch jederzeit über die Internetseite von CamperDays abrufbar.
Sofern sich der Kunde nach der Bestätigung des Mietvertrages entschließt, die Buchung zu stornieren, bleibt der Versicherungsvertrag zwischen dem Kunden und der ERGO Reiseversicherung AG davon zunächst unberührt. Erfolgt die Stornierung per E-Mail an service@camperdays.de, so übermittelt CamperDays im Auftrag des Kunden zugleich der ERGO Reiseversicherung AG eine Kündigung des Versicherungsvertrages. Eine solche Kündigung des Versicherungsvertrages ist nur bis 24 Stunden vor Fahrzeugübernahme möglich (siehe dazu auch Zeitpunkt des Eingangs unter VI. Rücktritt / Stornierung / Umbuchung). Anschließend fallen 100% Stornierungsgebühren an. Die Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und COVID-19-Schutz-Versicherung sind nicht stornierbar und bleiben bei einer Stornierung daher unberührt.
CamperDays weist darauf hin, dass wenn der Kunde eine SelbstbeteiligungsSchutz-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung AG abschließt und es zu einem Schaden kommt, der Kunde vor Ort zunächst die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen muss. Die Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung AG regeln sodann im Detail, wie eine Schadensmeldung zu erfolgen hat und wie die ERGO Reiseversicherung AG die Selbstbeteiligung erstattet. CamperDays weist diesbezüglich auf die Einreichungsfristen und Vorgaben der notwendigen Unterlagen gemäß der Versicherungsbedingungen hin. Dazu kann auch die Notwendigkeit der Einreichung von Polizeiprotokollen zählen. Eine verspätete oder nicht vollständige Einreichung der notwendigen Unterlagen kann zu einem Verlust des Anspruchs auf Erstattung der Selbstbeteiligung führen. Ferner weist CamperDays darauf hin, dass bestimmte Schäden von einer Erstattung ausgenommen sind. Dazu zählen insbesondere Schäden, die von der bestehenden (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung des Fahrzeugs nicht abgedeckt sind.
Sonstiges
Speicherung des Vertragstextes: Nach einer Buchung erhalten Sie eine E-Mail mit den Daten Ihrer Anmietung zugesandt. Sollten Sie diese Daten erneut benötigen, können Sie sie telefonisch oder per E-Mail bei uns anfordern (gilt nur für Ihre Buchung von CamperDays-Angeboten). Bitte drucken Sie sich alle AGBs, die für Ihre Buchung gültig sind, aus oder speichern Sie sich die Dokumente elektronisch ab. Sollten sich die AGBs zwischenzeitlich ändern, wird die alte Version, die für Sie gültig ist, nicht gespeichert. Jedoch können Sie uns jederzeit kontaktieren um die AGB die zu Ihrem Buchungszeitpunkt aktuell war anzufordern. Bitte schicken Sie uns diesbezüglich eine E-Mail an service@camperdays.de.
Online-Streitbeilegung
Wir weisen darauf hin, dass unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung gestellt wird. Unsere E-Mailadresse lautet: info@camperdays.de.
Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und auch nicht teilnehmen werden.
Stand: 06.10.2023
PDF Download der AGB von CamperDays
AGB-Archiv
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